Gute Nachricht für die Gastro: Nein zur Verpackungssteuer

IHK Niederbayern begrüßt Kabinettsbeschluss und verweist auf Position dazu.

Die neue Staatsregierung hat sich mit einem Kabinettsbeschluss gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern ausgesprochen. „Das ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft“, sagt Thomas Graupe, stv. Hauptgeschäftsführer der IHK Niederbayern. Er betont den Einsatz der IHKs im Freistaat für diese Entscheidung: „Die Position der niederbayerischen Wirtschaft ist klar und wir haben sie in einem gemeinsamen Positionspapier der bayerischen Industrie- und Handelskammern auch so festgehalten: Die Unternehmen sind nicht bereit, noch höhere Belastungen und noch mehr Bürokratieaufwand auf sich zu nehmen – genau das bringen kommunale Verpackungssteuern aber mit sich.“ Die Lage der regionalen Wirtschaft sei aktuell sehr angespannt, besonders im Handel, sagt Graupe mit Blick auf Umfragen und Analysen der IHK. Die Folgen würden in den niederbayerischen Innenstädten und Ortskernen immer sichtbarer: „Wenn Leerstand entsteht und sich Handels- oder Gastronomiebetriebe zurückziehen, dann nennen die Unternehmen fast immer die hohe Steuer- und Bürokratiebelastung als wichtige Gründe. Käme nun in einzelnen Städten oder Gemeinden noch eine Verpackungssteuer obenauf, hätte das handfeste negative Folgen: Das führt zu einem Flickenteppich aus uneinheitlichen Regelungen, der Bürokratie-Dschungel wird noch dichter, die Kosten steigen und die schleppende Nachfrage wird weiter gedrückt“, verdeutlicht Graupe.

Kleinteilige, aufwändige und praxisferne Detailregelungen kosten dem stv. IHK-Hauptgeschäftsführer zufolge den Unternehmen bereits jetzt viel Zeit, Aufwand und Geld. „Jede weitere Vorschrift bremst Investitionen aus und verschärft die wirtschaftliche Krise. Die Unternehmen nehmen die Politik beim Wort, wenn sie verspricht, Bürokratie ab- statt aufzubauen“, bekräftigt Graupe. Er weist zudem auf die bestehenden Regelungen und Gesetze hin, denen Unternehmen bereits zur Verpackungsvermeidung unterliegen – etwa die Mehrwegpflicht, die Pflicht zur Teilnahme am dualen System oder Zahlungen in den Einwegkunststofffonds. Hinzu kämen Verbote bestimmter Einwegverpackungen.


Hintergründe

Eine kommunale Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchsteuer würde eine weitere Belastung für die Wirtschaft und die Bürger bedeuten. Schon 1979 wurden in Bayern bewusst solche ‚Bagatellsteuern‘ abgeschafft, um das kommunale Abgabensystem zu vereinfachen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Nach Ansicht der IHK steht eine solche Verpackungssteuer auch im Widerspruch zu anderen Steuererleichterungen für die ohnehin stark belastete Gastronomiebranche, die eine solche Steuer auf die Bürger umlegen müsste. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist ausdrücklich vereinbart, dass die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft reduziert werden soll. Eine kommunale Verpackungssteuer im ‚To Go‘-Bereich würde das Ziel einer grundsätzlichen und dauerhaften Entlastung der Gastronomie gefährden. Zudem wäre mit der neuen Steuer ein weiterer bürokratischer Aufwand aufgrund von Aufzeichnungspflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis verbunden. So müsste detailliert festgelegt werden, welcher Sachverhalt konkret erfasst sei und welcher nicht. Dies führe zu absurden Fragen, wie der, ob ein Kaffeebecher ohne Deckel günstiger ist als mit Deckel. Die Einführung einer Verpackungssteuer wäre ein völlig falsches Signal.

Artikelnr: 271877

Erich Doblinger

Kontakt

Telefon: 0851 507-234
E-Mail schreiben